Preise Physiotherapie / Osteopathie:
Nachdem Sie bei Ihrem Tierarzt waren und eine Diagnose erhalten haben, die die Beschwerden bei Ihremf Hund erklären, werden wir bei unserem ersten Kontakt diese durchgehen und Sie erklären mir kurz die Krankheitsgeschichte Ihres Hundes. Für eine ausführliche Befunderhebung benötige ich die Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen und im Idealfall auch Röntgenbilder.
Die Untersuchung von meiner Seite besteht dann daraus, dass ich mir Ihren Hund in der Bewegung anschaue sowie die Gelenke, Muskulatur und die Wirbelsäule. Aus den Ergebnissen erstelle ich dann einen für Ihren Hund angepassten Therapieplan, sowie Übungen für zu Hause die ich Ihnen erkläre und zeigen werden.
Wenn Sie ein ängstliches oder unsicheres Tier haben, werden wir hier einen Behandlungsablauf wählen das sich Ihr Tier sicher fühlt, wir aber den Heilungseffekt haben den wir für die Genesung benötigen. Bei mir wird nicht unter Zwang gearbeitet, dies ist nicht förderlich für alle Beteiligten.
Zu Beginn der Behandlung wird unter Berücksichtigung der Diagnose von Ihrem Tierarzt einmalig eine Befunderhebung durchgeführt. Dies nimmt ungefähr 60 - 75 Minuten in Anspruch.
Danach erstelle ich einen auf Ihren Hund angepassten Therapieplan den wir direkt beim nächsten Termin anwenden werden.
Wie viele Behandlungen benötigt werden entscheidet der Fortschritt der Genesung des Hundes.
Physiotherapeutische Erstbehandlung incl. Gangbildanalyse, Befundung, Hausaufgabenplan etc. ca. 60 - 75 Min | € 80,00 |
Physiotherapeutische / Osteopathische Folgebehandlung, ca. 45 Min | Einzel € 60,00 |
Physiotherapeutische / Osteopathische Folgebehandlung, ca. 30 Min | Einzel € 48,00 |
Im Umkreis von 10 Kilometer um Unterschleißheim wird keine Anfahrt berechnet.
Ab 11 Kilometer kommt ein Anfahrtspreis von 0,40 € pro Kilometer dazu.
Einzugsgebiet:
Unterschleißheim, Oberschleißheim, Eching, Neufahrn, Garching, Feldmoching, Moosach
Turnierbegleitung von Sporthunde auf Anfrage
Erstbehandlungen sowie Nachbehandlungstermine sind in BAR oder EC-Karte zu entrichten.
Nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24H vorher) muss ich als ausgefallene Behandlung in Rechnung stellen.